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Kaffee & Snacks im Büro steuerlich absetzen: Konten, Buchung & Bewirtungsregeln (2026)

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Bosta Kaffee
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Kaffee & Snacks im Büro steuerlich absetzen: Konten, Buchung & Bewirtungsregeln (2026)

Auf welches Konto buche ich Kaffee für Mitarbeiter?

Kaffee, Tee, Wasser und kleine Snacks am Arbeitsplatz gelten steuerlich als betriebliche Aufmerksamkeiten — nicht als Bewirtung und nicht als Sachbezug. Sie sind zu 100% als Betriebsausgabe absetzbar.

WasKonto SKR03Konto SKR04AbsetzbarVorsteuer
Kaffee, Tee, Wasser für Mitarbeiter4653 (Aufmerksamkeiten)6643100%7% bzw. 19% je nach Produkt
Milch, Zucker, Kekse für Mitarbeiter46536643100%7% bzw. 19%
Obst für Mitarbeiter46536643100%7%
Tasse Kaffee/Gebäck für Kunden beim Termin4653 (Aufmerksamkeiten)6643100%7% bzw. 19%
Bewirtung für Kunden (Essen, Catering)4650 (Bewirtungskosten)664070%7% oder 19% je nach Bezugsweg

Wichtig: Die Gerätekosten (Kaffeemaschine, Wasserspender, Snackautomat) laufen auf anderen Konten. Details dazu in unseren Artikeln zu Kaffeevollautomat-Leasing und Steuervorteile und Leasing vs. Miete: der Steuer-Guide.

Buchungsbeispiel: Kaffeebohnen für das Büro

Ein Unternehmen kauft Kaffeebohnen für 59,92 € brutto (56,00 € netto + 3,92 € USt. 7%):

SollHabenBetrag
4653 Aufmerksamkeiten1200 Bank56,00 €
1571 Abziehbare Vorsteuer 7%1200 Bank3,92 €

Kein Bewirtungsbeleg nötig, keine Namensliste, kein Anlass — einfach buchen.

Wann gelten Getränke als Bewirtung? Die 70/30-Regel

Nicht alles, was Sie einem Kunden anbieten, ist automatisch Bewirtung. Entscheidend ist der Umfang — laut Haufe gelten Kaffee, Tee und Gebäck als Aufmerksamkeit (100%), erst ein richtiges Essen wird zur Bewirtung (70%) nach § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG:

SituationAbsetzbarBuchungskonto SKR03
Kaffee für Mitarbeiter im Pausenraum100%4653 Aufmerksamkeiten
Tasse Kaffee + Kekse für Kunden beim Termin100%4653 Aufmerksamkeiten
Wasser für Bewerber im Vorstellungsgespräch100%4653 Aufmerksamkeiten
Catering für interne Schulung (nur Mitarbeiter)100%4653 Aufmerksamkeiten
Geschäftsessen mit Kunden (Restaurant/Catering)70%4650 Bewirtungskosten
Buffet bei Kundenveranstaltung70%4650 Bewirtungskosten

Buchungsbeispiel: Kaffee & Gebäck für Kundentermin

Bewirtung eines Kunden mit Kaffee und Gebäck vom Catering-Service, Rechnung 47,60 € brutto (40,00 € netto + 7,60 € USt. 19%):

SollHabenBetrag
4650 Bewirtungskosten (70%)1200 Bank28,00 €
4654 Nicht abzugsfähige Bewirtung (30%)1200 Bank12,00 €
1576 Abziehbare Vorsteuer 19%1200 Bank7,60 €

Die Vorsteuer ist zu 100% abzugsfähig — auch wenn die Bewirtungskosten selbst nur zu 70% absetzbar sind.

Infografik zur 70/30-Regel bei Bewirtungskosten
Bei Gästebewirtung sind 70% absetzbar, 30% gelten als Repräsentationsaufwand · Bild: KI-generierte Illustration

Dokumentationspflichten bei Bewirtung

Für die 70%-Abzugsfähigkeit müssen Sie dokumentieren:

  1. Datum und Ort der Bewirtung
  2. Namen aller bewirteten Personen (auch eigene Mitarbeiter)
  3. Geschäftlicher Anlass (z.B. “Projektbesprechung Website-Relaunch”)
  4. Höhe der Aufwendungen mit Originalbeleg

Bei Aufmerksamkeiten für Mitarbeiter (100%-Abzug) entfällt diese Dokumentation komplett.

Mischnutzung: Kaffeemaschine im Besprechungsraum

Wenn eine Kaffeemaschine sowohl von Mitarbeitern als auch für Kundentermine genutzt wird:

  • Gerätekosten (Miete, Leasing, Kauf) → immer 100% absetzbar, egal wo die Maschine steht
  • Verbrauchsmaterial (Bohnen, Milch) → als Aufmerksamkeiten buchen (100%)
  • Bewirtung nur bei konkreten Anlässen separat buchen (70%)

Praxistipp: Dokumentieren Sie die Geräte- und Verbrauchskosten pauschal als Mitarbeiterversorgung (100%). Buchen Sie Bewirtung nur bei konkreten, dokumentierten Anlässen mit externen Gästen separat.

Kaffee und die 50-Euro-Sachbezugsgrenze

Sachzuwendungen an Mitarbeiter sind gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG bis zu 50 Euro pro Monat steuerfrei (Freigrenze, nicht Freibetrag — bei Überschreitung wird der gesamte Betrag steuerpflichtig). Aber: Kaffee und Wasser am Arbeitsplatz fallen nicht darunter.

ZuwendungFällt unter 50-Euro-Grenze?Grund
EssensgutscheineJaSachbezug
GetränkemarkenJaSachbezug
TankgutscheineJaSachbezug
Kaffee & Wasser am ArbeitsplatzNeinBetriebliche Aufmerksamkeit
Obst & kleine SnacksNeinBetriebliche Aufmerksamkeit

Die Kaffeeversorgung belastet also die 50-Euro-Grenze nicht und ist trotzdem steuerfrei für den Arbeitnehmer.

Mitarbeiterversorgung im Pausenraum mit Kaffeemaschine
Kaffee am Arbeitsplatz ist eine betriebliche Aufmerksamkeit — kein Sachbezug · Bild: KI-generierte Illustration

Essenszuschüsse über Snackautomaten

Wenn Sie Mitarbeitern vergünstigte Mahlzeiten über einen Snackautomaten anbieten, gelten die amtlichen Sachbezugswerte.

Sachbezugswerte 2026

Gemäß der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) gelten seit dem 1. Januar 2026 folgende amtliche Sachbezugswerte:

MahlzeitSachbezugswert 2026
Frühstück2,37 €
Mittagessen4,57 €
Abendessen4,57 €

Wann ist der Essenszuschuss steuerfrei?

Mahlzeit im Automat (6 €)Mitarbeiter zahltArbeitgeber übernimmtSteuerpflicht
Variante Amind. 4,57 €max. 1,43 €Steuerfrei
Variante B3,00 €3,00 €4,57 € Sachbezug zu versteuern
Variante C (kostenlos)0 €6,00 €Voller Sachbezug zu versteuern

Einfachste Lösung: Snacks im Automaten zum Selbstkostenpreis anbieten. Der Arbeitgeber stellt nur die Infrastruktur (Snackautomat mieten oder leasen) — keine Sachbezugsproblematik.

Branchenspezifische Buchung

Praxen und Kanzleien

In Arztpraxen und Anwaltskanzleien gibt es immer Mischnutzung:

VersorgungKonto SKR03Absetzbar
Wartezimmer-Kaffee für Patienten/Mandanten4653100% (Aufmerksamkeit)
Kaffee für Mitarbeiter4653100% (Aufmerksamkeit)
Geschäftsessen mit Mandant (Restaurant)465070% (Bewirtung)

Tipp: Separate Kostenstellen für Mitarbeiter- und Patientenversorgung anlegen.

Hotels und Gastronomie

In Hotels gelten andere Regeln (viele Betriebe nutzen den branchenspezifischen SKR70 für Hotellerie und Gastronomie):

SituationKonto SKR03Absetzbar
Frühstücksbuffet für HotelgästeWareneinsatz (Klasse 5)100%
Lobby-Kaffee für GästeWareneinsatz (Klasse 5)100%
Kaffee für Mitarbeiter4653100%

Keine 70%-Regel: Bei zahlenden Gästen handelt es sich nicht um Bewirtung, sondern um Wareneinsatz.

Handwerk und Produktion

In Werkstätten und Produktionsbetrieben mit Kaffeeversorgung:

VersorgungKonto SKR03Absetzbar
Pausenraum für Mitarbeiter4653100%
Wasserspender in der Halle4653100%
Kaffee für Lieferanten/Partner465070%

Checkliste: Steuerlich korrekt buchen

  1. Mitarbeiterversorgung (Konto 4653)

    • Kaffee, Tee, Wasser → 100% absetzbar
    • Obst, Kekse, kleine Snacks → 100% absetzbar
    • Kein Bewirtungsbeleg nötig
  2. Gästebewirtung (Konto 4650)

    • Anlass, Datum, Teilnehmer dokumentieren
    • 70% als Betriebsausgabe buchen
    • 30% als nicht abzugsfähig buchen
    • Vorsteuer zu 100% abziehen
  3. Sachbezüge prüfen

    • Kaffee & Wasser: kein Sachbezug → kein Problem
    • Kostenlose Snacks mit erheblichem Wert: Sachbezugswert prüfen
    • Essenszuschuss: Eigenanteil mind. Sachbezugswert (4,57 €)
  4. Gerätekosten separat

    • Miete/Leasing → sofort als Betriebsausgabe (Details)
    • Kauf → AfA über Nutzungsdauer (Details)

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche Beratung. Für Ihre individuelle Situation konsultieren Sie bitte Ihren Steuerberater. Stand: April 2026

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Hinweis: Einige Bilder in diesem Artikel wurden mit KI-Unterstützung erstellt und dienen der Illustration.

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