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Diese nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle
Vereinbarungen zwischen dem Kunden und BOSTA KAFFEE eK. Sie werden ergänzt durch die
ebenfalls nachstehenden zusätzlichen Bestimmungen, welche für die jeweils geschlossene
Vereinbarung gelten.
1. Anwendung
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen richten sich ausschließlich an Unternehmer. Der Kunde versichert Unternehmer zu sein und im eigenen Namen, für eigene Rechnung zu handeln.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn BOSTA KAFFEE eK. diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Haftung
- Die Haftung von BOSTA KAFFEE eK. besteht ohne Einschränkung, wenn BOSTA KAFFEE eK. deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. In diesem Fall ist die Haftung begrenzt auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut oder vertrauen darf oder die BOSTA KAFFEE eK. nach dem Inhalt des Vertrags gerade zu gewähren hat. Die Haftung für Schäden aus einer Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit sowie eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung bleiben hiervon unberührt.
3. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte, Abtretungsvorbehalt
- Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
- Der Kunde ist zur Zurückbehaltung nur dann berechtigt, wenn die Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis stammen und rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
- BOSTA KAFFEE eK. ist berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten und Pflichten ohne Benachrichtigung auf Dritte zu übertragen – sicherungshalber auch das Eigentum an dem Gerät. Der Kunde bleibt auch dann in vollem Umfang aus diesem Vertrag bis zu dessen Ablauf verpflichtet.
4. SEPA Lastschriftverfahren
- Zahlungen des Kunden an BOSTA KAFFEE eK. werden im SEPA Lastschriftverfahren eingezogen. Die Frist für die Vorabankündigung (PreNotification) wird auf einen Tag verkürzt. Erteilt der Kunde das SEPAMandat nicht, erfolgt die Erteilung des SEPAMandats nicht wirksam oder wird ein SEPAMandat widerrufen, hat der Kunde die Zahlungen auf ein Konto von BOSTA KAFFEE eK. zu überweisen.
5. Gewährleistung
- Bei Installation des Geräts hat der Kunde zu prüfen, ob das Gerät funktionstüchtig ist und die vereinbarte Beschaffenheit hat, mithin nicht mit Mängeln behaftet ist. Ist das Gerät mangelfrei, hat der Kunde die Übernahme des ordnungsgemäß gelieferten Geräts schriftlich zu bestätigen. Mängel, die bei Installation des Geräts vorhanden sind, hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Eine unverzügliche Anzeige hat auch dann zu erfolgen, wenn sich solche Mängel erst zu einem späteren Zeitpunkt zeigen.
- Ist die Kaufsache mangelhaft, hat BOSTA KAFFEE eK. das Recht, die Art der Nacherfüllung zu wählen.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr.
- Die Gewährleistung beschränkt sich auf die Teilegarantie. Die Kosten der Arbeitszeit für Überprüfung und oder Reparatur werden hierbei nicht von BOSTA KAFFEE eK. übernommen.
6. Preise
- Alle Preise verstehen sich in EURO zzgl. MwSt.
7. Höhere Gewalt
- Alle Ereignisse höherer Gewalt und andere unverschuldete Ereignisse, insbesondere Krieg, Unruhen, Naturkatastrophen, Verfügungen von hoher Hand, Streik, Ressourcenknappheit, außergewöhnliche Verkehrs und Straßenverhältnisse, Maschinenschäden, die nicht auf nicht ordnungsgemäßer Wartung beruhen, nicht oder nicht rechtzeitige Lieferung durch Vorlieferanten sowie sonstige unverschuldete Betriebsstörungen, befreien BOSTA KAFFEE eK. für die Dauer und den Umfang ihrer Auswirkungen von den vertraglichen Verpflichtungen.
8. Schlussbestimmungen
- Nebenabreden sind nicht getroffen. Jegliche Änderungen des Vertrags, wozu auch die Aufhebung dieser Schriftformklausel gehört, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
- Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, in einem derartigen Fall in eine neue Regelung einzuwilligen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmungen möglichst nahe kommt und die sie vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten. Dies gilt auch, wenn eine an sich notwendige Regelung unterblieben ist.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.