Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Bosta Kaffee GmbH, Löffelholzstrasse 20, Gebäude 8 Ost, 90441 Nürnberg
§ 1 Anwendung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Mit der Bestellung versichert der Kunde, dass er Unternehmer ist und im eigenen Namen handelt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn BOSTA KAFFEE GmbH diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Haftung
BOSTA KAFFEE GmbH haftet ohne Einschränkung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet BOSTA KAFFEE GmbH nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht.
In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt.
Die Haftung für Schäden aus einer Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit sowie eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung bleiben hiervon unberührt.
§ 3 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte, Abtretungsvorbehalt
Der Kunde darf nur mit Gegenansprüchen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder von BOSTA KAFFEE GmbH anerkannt sind.
Der Kunde kann Zurückbehaltungsrechte nur geltend machen, wenn sie auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruhen.
BOSTA KAFFEE GmbH ist berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten und Pflichten ohne vorherige Benachrichtigung auf Dritte zu übertragen.
§ 4 SEPA-Lastschriftverfahren
Sofern der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, erfolgt der Einzug der fälligen Beträge mittels SEPA-Basislastschrift. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) beträgt einen Tag.
Erteilt der Kunde das SEPA-Mandat nicht, erfolgt die Erteilung des SEPA-Mandats nicht wirksam oder wird ein SEPA-Mandat widerrufen, hat der Kunde die fälligen Zahlungen auf ein von BOSTA KAFFEE GmbH benanntes Konto zu überweisen.
§ 5 Gewährleistung
Der Kunde ist verpflichtet, bei Lieferung zu prüfen, ob das Gerät funktionstüchtig ist. Mängel, die bei Installation des Geräts bereits vorhanden sind, hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
Bei Vorliegen eines Mangels ist BOSTA KAFFEE GmbH berechtigt, die Art der Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatzlieferung) nach eigenem Ermessen zu wählen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung.
Die Gewährleistung beschränkt sich auf die Teilegarantie. Die Kosten der Arbeitszeit für Überprüfung und/oder Reparatur werden nicht von BOSTA KAFFEE GmbH übernommen, sofern kein separater Wartungsvertrag besteht.
§ 6 Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 7 Höhere Gewalt
Alle Ereignisse höherer Gewalt und andere unverschuldete Ereignisse, insbesondere Krieg, Unruhen, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, Lieferverzögerungen von Zulieferern oder ähnliche Umstände, befreien BOSTA KAFFEE GmbH für die Dauer ihrer Auswirkungen von den vertraglichen Verpflichtungen.
§ 8 Schlussbestimmungen
Nebenabreden sind nicht getroffen. Jegliche Änderungen des Vertrags, wozu auch die Aufhebung dieser Schriftformklausel gehört, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch BOSTA KAFFEE GmbH.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das für den Geschäftssitz der BOSTA KAFFEE GmbH zuständige Gericht, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Stand: Februar 2026