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Bewirtung & Sachzuwendungen: Die Sonderregeln für Pausenversorgung

BK
Bosta Kaffee
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Bewirtung & Sachzuwendungen: Die Sonderregeln für Pausenversorgung

Pausenversorgung: Die steuerlichen Grundlagen

Die Versorgung Ihrer Mitarbeiter mit Kaffee, Wasser und Snacks ist 100% als Betriebsausgabe absetzbar. Alle Details zu Geräte-Miete, Leasing und Kauf finden Sie in unserem Steuer-Guide für Leasing vs. Miete.

Dieser Artikel behandelt die Sonderregeln: Bewirtung von Gästen, Sachbezüge für Mitarbeiter und Essenszuschüsse.

Bewirtungskosten: Die 70/30-Regel

Wenn Sie externe Gäste bewirten (Kunden, Geschäftspartner, Bewerber), gelten besondere Regeln nach § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG. Ein konkretes Beispiel für Wasserspender finden Sie in unserem Artikel Wasserspender steuerlich absetzen.

Was gilt als Bewirtung?

SituationAbsetzbarRegel
Kaffee für Mitarbeiter100%Betriebsausgabe
Kaffee für Kunden im Besprechungsraum70%Bewirtung
Wasser für Bewerber im Vorstellungsgespräch70%Bewirtung
Snacks für Geschäftspartner70%Bewirtung
Catering für Kundenveranstaltung70%Bewirtung

Die 70/30-Aufteilung

AnteilSteuerlich
70% der KostenAbsetzbar als Betriebsausgabe
30% der KostenNicht abzugsfähig (Repräsentationsaufwand)

Beispiel: Sie bewirten Kunden mit Kaffee und Snacks für 150 Euro.

  • 70% = 105 Euro → absetzbar
  • 30% = 45 Euro → nicht absetzbar
Infografik zur 70/30-Regel bei Bewirtungskosten
Bei Gästebewirtung sind 70% absetzbar, 30% gelten als Repräsentationsaufwand · Bild: KI-generierte Illustration

Dokumentationspflichten bei Bewirtung

Für die 70%-Abzugsfähigkeit müssen Sie dokumentieren:

  1. Datum und Ort der Bewirtung
  2. Namen aller bewirteten Personen (auch Ihre Mitarbeiter)
  3. Anlass der Bewirtung (geschäftlicher Grund)
  4. Höhe der Aufwendungen (mit Beleg)

Praxistipp für Bürogeräte:

Wenn ein Wasserspender oder eine Kaffeemaschine im Besprechungsraum steht, ist eine pauschale Zuordnung schwierig. Ob Sie das Gerät mieten, leasen oder kaufen – die Gerätekosten sind immer zu 100% absetzbar.

Unsere Empfehlung:

  • Dokumentieren Sie die Gerätekosten insgesamt als Mitarbeiterversorgung (100% absetzbar)
  • Buchen Sie Bewirtung nur bei konkreten Anlässen separat (70%)
  • Führen Sie ein Bewirtungsbuch für größere Veranstaltungen

Sachzuwendungen: Die 50-Euro-Grenze

Sachzuwendungen an Mitarbeiter sind gemäß § 8 Abs. 2 EStG bis zu 50 Euro pro Monat steuerfrei (seit 2022 erhöht von 44 Euro).

Was fällt unter die 50-Euro-Grenze?

ZuwendungFällt unter 50-Euro-Grenze?
Essensgutscheine✅ Ja
Getränkemarken✅ Ja
Tankgutscheine✅ Ja
Geschenke an Mitarbeiter✅ Ja
Kaffee & Wasser am Arbeitsplatz❌ Nein – separate Regelung

Wichtig: Kaffee ist kein Sachbezug!

Die regelmäßige Kaffee- und Wasserversorgung am Arbeitsplatz fällt nicht unter die 50-Euro-Sachbezugsgrenze. Sie gilt als betriebliche Aufmerksamkeit und ist:

  • Vollständig als Betriebsausgabe absetzbar
  • Kein geldwerter Vorteil für Mitarbeiter
  • Unabhängig vom Wert steuerfrei für Arbeitnehmer

Das gilt auch fuer:

  • Tee, Milch, Zucker
  • Mineralwasser
  • Obst und kleine Snacks

Hintergrund: Diese Versorgung dient dem betrieblichen Interesse (Konzentration, Motivation) und ist keine Vergütung.

Mitarbeiterversorgung im Pausenraum mit Kaffeemaschine
Mitarbeiterversorgung ist zu 100% als Betriebsausgabe absetzbar · Bild: KI-generierte Illustration

Essenszuschüsse über Snackautomaten

Wenn Sie Ihren Mitarbeitern vergünstigte Mahlzeiten über einen Snackautomaten anbieten, gelten besondere Regeln.

Die amtlichen Sachbezugswerte (2026)

Gemäß der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) gelten seit dem 1. Januar 2026 folgende Werte:

MahlzeitSachbezugswert 2026
Frühstück2,37 €
Mittagessen4,57 €
Abendessen4,57 €

So funktioniert der Essenszuschuss

Wert der MahlzeitMitarbeiter zahltArbeitgeber übernimmtSteuerlich
6,00 €mind. 4,57 €max. 1,43 €Steuerfrei
6,00 €3,00 €3,00 €4,57 € Sachbezugswert zu versteuern
6,00 €0 €6,00 €Voller Sachbezug zu versteuern

Praxislösung für Snackautomaten

Viele Unternehmen bieten Snacks im Automaten zum Selbstkostenpreis an:

KostenartWer zahltAbsetzbar
Gerätekosten (Miete/Leasing)Arbeitgeber✅ 100%
Wartung und ServiceArbeitgeber✅ 100%
Snacks im AutomatenMitarbeiter (Selbstkosten)

Vorteil: Keine Sachbezugsproblematik, da Mitarbeiter den vollen Warenwert selbst zahlen. Nur die Infrastruktur wird vom Arbeitgeber gestellt.

Branchenspezifische Besonderheiten

Praxen und Kanzleien

In Arztpraxen und Anwaltskanzleien versorgen Sie auch Patienten und Mandanten:

VersorgungAbsetzbarNachweis
Wartezimmer-Kaffee für Patienten70%Bewirtung (geschäftlicher Anlass)
Kaffee für Mitarbeiter100%Betriebsausgabe
Wasser für Mandanten in Beratung70%Bewirtung mit Dokumentation

Empfehlung: Führen Sie separate Kostenstellen für Mitarbeiter- und Gästeversorgung.

Hotels und Gastronomie

In Hotels ist die Kaffeemaschine Teil des Gästeangebots:

SituationAbsetzbarGrund
Frühstücksbuffet für Hotelgäste100%Leistung an zahlende Gäste
Lobby-Kaffee für Gäste100%Teil des Hotelangebots
Kaffee für Mitarbeiter100%Betriebsausgabe

Keine 70%-Regel: Bei zahlenden Gästen (Hotelübernachtung, Restaurantbesuch) handelt es sich nicht um Bewirtung, sondern um eine normale Betriebsleistung.

Handwerk und Produktion

In Werkstätten und Produktionsbetrieben mit Kaffeevollautomaten:

VersorgungAbsetzbar
Pausenraum-Versorgung für Mitarbeiter100%
Wasserspender in der Produktionshalle100%
Kaffee für Lieferanten/Geschäftspartner70%

Zusammenfassung: Die Regeln im Überblick

SituationRegelAbsetzbar
Mitarbeiterversorgung (Kaffee, Wasser, Snacks)Betriebsausgabe100%
Geräte (Miete, Leasing, Kauf)Betriebsausgabe100%
Gästebewirtung (Kunden, Partner)70/30-Regel70%
Kostenlose Snacks (erheblicher Wert, regelmäßig)Sachbezug prüfenGgf. steuerpflichtig
Essenszuschuss (vergünstigte Mahlzeit)SachbezugswertBei Eigenanteil steuerfrei

Checkliste: Steuerlich korrekt abrechnen

  1. Gerätekosten trennen

    • Mitarbeiter-Geräte → 100% Betriebsausgabe
    • Besprechungsraum → Mischnutzung dokumentieren
  2. Bewirtung dokumentieren

    • Anlass, Datum, Teilnehmer notieren
    • Nur 70% als Betriebsausgabe buchen
    • Belege aufbewahren
  3. Sachbezüge beachten

    • Kostenlose Snacks: Wert prüfen
    • Bei Essenszuschuss: Eigenanteil sicherstellen
    • Kaffee/Wasser: Kein Sachbezug

Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater über die optimale Zuordnung für Ihr Unternehmen.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche Beratung. Für Ihre individuelle Situation konsultieren Sie bitte Ihren Steuerberater. Stand: März 2026

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Hinweis: Einige Bilder in diesem Artikel wurden mit KI-Unterstützung erstellt und dienen der Illustration.

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